Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB)für die Veranstaltungen der dragonflyORGA

Präambel

Auf sämtlichen Veranstaltungen der dragonflyORGA verfolgen wir die Absicht, eine respektvolle Atmosphäre des Miteinanders zu schaffen. Wir laden jeden Menschen ein, auf unseren Veranstaltungen neue Erfahrungen zu machen, gemeinsames Spiel intensiv zu erleben und gemeinschaftlich Geschichten zu erschaffen, die weitererzählt und weitergeführt werden können.

Aufgrund des übereinstimmenden Regelungszwecks bilden im rechtlichen Sinne diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen.

§ 1 - Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

1.   Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") der dragonflyORGA – in diesen AGB auch „DFO“ oder „Veranstalter“ genannt – gelten für alle im Zusammenhang mit Veranstaltungen der DFO stehenden Belange, nach Maßgabe des zwischen dem Veranstalter und der teilnehmenden Person – in diesen AGB „Teilnehmer“ genannt – geschlossenen Vertrages.

2.   Vertragspartner sind der Veranstalter und der jeweilige Teilnehmer. Der Vertrag ist ein Dienstvertrag. Mit dem Kauf eines Teilnehmertickets (Eintrittskarte) erwirbt der Teilnehmer ein Besuchsrecht auf der Veranstaltung. Der Vertrag kommt durch die Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung) des Veranstalters oder durch die Übersendung des Teilnahmetickets zustande. 

3.   Der Teilnehmer ist an seine Anmeldung durch Bestellung eines Teilnehmertickets (Antrag auf Abschluss des Vertrages) 14 Tage lang gebunden, wenn nicht der Veranstalter innerhalb dieses Zeitraums die Annahme erklärt.

4.   Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern, wenn nicht in entsprechenden Klauseln ausdrückliche Geltung für Verbraucher oder Unternehmer festgestellt wird. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Eine solche Zustimmung bedarf der Textform (bspw. E-Mail).

5.   Jeder Teilnehmer erkennt die Rechte und Pflichten aus

- diesen AGB,

- den Sicherheitsbestimmungen,

- der Datenschutzvereinbarung und

- dem Regelwerk im Sinne des § 2 dieser AGB

an.

6.   Teilnehmertickets sind grundsätzlich nicht übertragbar. Die Weiterveräußerung eines bereits erworbenen Tickets ist nur mit Zustimmung des Veranstalters gestattet.

§ 2 - Gruppenanmeldungen, Anmeldung Dritter

1.   Meldet eine Person mehrere Teilnehmer an oder erfolgt die Anmeldung nicht in eigenem Namen, handelt sie als Vertreter der angemeldeten Person bzw. Personen. Sie versichert, hierzu entsprechend bevollmächtigt zu sein.

2.   Die anmeldende Person ist verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis der Bevollmächtigung dem Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen.

3.   Bei der Anmeldung Minderjähriger ist der Veranstalter berechtigt, einen tauglichen Nachweis der ordnungsgemäß erteilten Einwilligung der erziehungsberechtigten Person vor Veranstaltungsbeginn anzufordern und die Teilnahme bis zur Vorlage dieser auszusetzen.

4.   Die anmeldende Person verpflichtet sich, die angemeldeten Teilnehmer über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu informieren und diesen die in § 1 Ziffer 4. genannten Bestimmungen zur Kenntnis zu bringen.

5.   Etwaige Einwilligungen in die Anfertigung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sind von jedem Teilnehmer gesondert zu erteilen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einwilligung durch mindestens eine erziehungsberechtigte Person zu erklären; bei Teilnehmern ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist zusätzlich die Zustimmung der minderjährigen Person erforderlich.

6.   Die Gruppenanmeldung ersetzt eine gesonderte Einwilligung nicht.

7.   Der Veranstalter ist von Ansprüchen freigestellt, die daraus resultieren, dass erforderliche Bevollmächtigungen oder Einwilligungen nicht wirksam vorlagen oder nicht ordnungsgemäß eingeholt wurden, sofern der Veranstalter die fehlende Berechtigung weder kannte noch grob fahrlässig verkannt hat.

§ 3 - Widerrufsrecht

Die Veranstaltung stellt eine Freizeitbetätigung mit spezifischem Termin dar, ein Widerrufsrecht ist somit gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

§ 4 - Regelwerk

1.   Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an.

2.   Das Regelwerk setzt sich zusammen aus den Spielregeln, Siegesbedingungen, Kampfregeln und dem Kodex für Verhaltensregeln, welche den reibungslosen Verlauf der Veranstaltung gewährleisten sollen. Alle relevanten Regeln werden zu Beginn der Veranstaltung mit den Teilnehmern besprochen.

3.   Mit der Anmeldung hat der Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelwerk zu entsprechen.

4.   Die Spielleitung ist in ihrer Form als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages und im Verlauf der Veranstaltungen verbindliche Regeländerungen zu beschließen, vorausgesetzt, es liegt ein sachlicher Grund für eine Regeländerung vor.

§ 5 - Sicherheit

1.   Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.

2.   Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren.

3.   Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden und sind vom Spielgelände zu entfernen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.

4.   Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) selbstständig auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheits-bestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie sofort aus dem Gebrauch zu nehmen. Der Teilnehmer ist für die Dauer der Veranstaltung weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.

5.   Der Teilnehmer verpflichtet sich, Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern und das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.

6.   Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig machen, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.

7.   Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

8.   Teilnehmer, die trotz Abmahnung durch den Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat, sofern der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist.

9.   Teilnehmer, die aus vorstehenden Gründen von der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus für den durch ihr Handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig entstandenen Schaden in tatsächlicher Höhe in Haftung genommen werden.

§ 6 - Haftung

1.   Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter lediglich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

2.   Die Haftung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn die Verletzung wesentlicher Kardinalspflichten auf nur leichter Fahrlässigkeit beruhen.

3.   Eine weitergehende Haftung ist im Übrigen ausgeschlossen.

§ 7 - Urheberrecht an Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen

1.   Der Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, während der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen zu erstellen.

2.   Die werbende Verwendung der Aufnahmen erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Lit. a DSGVO.

3.   Das Recht auf Widerruf bei berechtigtem Interesse bleibt unberührt.

4.   Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.

5.   Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.

§ 8 - Rücktritt, Weiterveräußerung, Nichtannahme der Anmeldung

1.   Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

2. Teilnehmerplätze sind nur mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar. Hierauf besteht kein Anspruch.

3.   Die Weiterveräußerung von Teilnehmertickets ohne Mitwirkung des Veranstalter ist unzulässig.

4.  Der Teilnehmer ist berechtigt nach Vertragsschluss von dem Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, eine Stornogebühr als pauschale Entschädigung zu verlangen. Die Stornogebühr beträgt

- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Teilnehmerbeitrags.

- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme: 100 % des Teilnehmerbeitrags.

Vorbehalten bleibt dem Teilnehmer das Recht, den Eintritt eines geringeren Schadens nachzuweisen.

5.   Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, werden sämtliche Teilnehmerbeiträge in voller Höhe zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.

6.  Bei der Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, behördliche Anordnung), ist der Veranstalter berechtigt einen Ersatztermin festzulegen oder Gutscheine in Höhe des Teilnehmerbeitrags anzubieten.

§ 9 - Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

 1.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss und vorbehaltlich individueller, schriftlicher Abreden in voller Höhe.

2.   Wurde der Teilnehmerbeitrag nicht oder nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsfrist dem Teilnehmer eine Nachfrist zur Zahlung zu setzen, verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Nachfrist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 5 Werktage betragen.

3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner. Dies gilt auch für Sammelbestellungen bei Gruppenanmeldungen.

§ 10 - Hinweis nach der Datenschutzgrundverordnung(DSGVO)

1.   Dem Teilnehmer ist bekannt, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.

2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen.

Diese Stammdaten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc.).

3.  Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht (dauerhaft) elektronisch gespeichert oder weitergegeben.

4.   Die Rechte des Teilnehmers gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, bleiben unberührt. Entgegenstehende berechtigte Interessen des Veranstalters sind dem Teilnehmer mitzuteilen.

5.   Es gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

§ 11 - Platz- und Hausordnung

1.   Der Veranstalter wird die geltende Platz- und Hausordnung dem Teilnehmer vor und während der Veranstaltung zugänglich machen.

2.   Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltende Platz- und Hausordnung zu informieren und diese einzuhalten.

§ 12 - Einsatz von Feuerwerk

1.   Die Nutzung von Feuerwerk und Pyrotechnik ist auf der Veranstaltung grundsätzlich untersagt.

2. Das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorien F1 und T1 kann in Ausnahmefällen durch den Veranstalter freigegeben werden.     
Dazu muss das geplante Feuerwerk durch den Teilnehmer beim Veranstalter bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn angemeldet werden. Im Falle einer Nutzung von T1-Feuerwerk ist zusätzlich eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zum rechtmäßigen Abbrand beizubringen.

3. Der Veranstalter hat das Recht, eine erteilte Freigabeerteilung bis vor Beginn des Feuerwerks ohne Nennung von Gründen zurückzuziehen.

§ 13 - Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz des Veranstalters.

Soweit der Teilnehmer selbst Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.

§ 14 - Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.